Wir,
die Fahrschule Rödiger, würden Sie gern auf ihrem
Weg zum Führerschein begleiten. Denn von der Anmeldung
in einer Fahrschule bis zum Erhalt des Führerscheins
müssen einige Dinge erledigt werden.
Zunächst
muss ein Führerscheinantrag geschrieben werden - das
übernehmen wir. Die Meldestelle überprüft
dann anhand dieses Führerscheinantrags ihre persönlichen
Daten. (Kosten: ca. 5 €) Zusätzlich benötigen
Sie noch:
-
einen Sehtest: kann bei allen Optikern gemacht werden
- einen Nachweis über den Kurs "Lebensrettende
Sofortmaßnahmen":
kann
bei den Johannitern oder dem Roten Kreuz absolviert werden
(Termine
erfahren Sie bei uns - Kosten: ca. 18 €)
- ein Passfoto (kein Bewerbungsfoto, da dies für den
Führerschein zu
groß
ist)
- die Gebühr, die für die Erstellung des Führerscheins
nötig ist - 43,40 €
Diese
Dinge bringen wir dann zusammen mit dem Führerscheinantrag
zur Führerscheinstelle. Diese schickt dann den bearbeiteten
Prüfauftrag an uns zurück. Dabei ist die Bearbeitungszeit
in jedem Landkreis unterschiedlich.
Erst
dann kann die Theorieprüfung maximal 3 Monate und die
praktische Prüfung maximal einen Monat vor der Vollendung
des 16. (Klasse A1), 17. (Begleitetes Fahren ab 17), oder
18. Lebensjahres abgelegt werden.
Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17"
Ab
1.1.07 dürfen Fahrerlaubnisbewerber mit 17 Jahren nach
bestandener Prüfung mit einer Prüfbescheinigung
und einer Begleitperson fahren. Dabei muss die Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis
Klasse B
besitzen
- höchstens drei Punkte im Verkehrzentralregister haben
Bei
der Beantragung der Prüfbescheinigung kommen zu den
üblichen Kosten für den Führerschein noch
Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung
(7,70 €) und für die Eintragung der Begleitperson/en
(8,40 € für jede Begleitperson) hinzu.
Weitere
Informationen zu diesem Thema finden Sie u.a. unter www.fahrenab17.de
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